Die
Europäische Kommission ist eines der wichtigsten Organe der Europäischen Union. Die Kommission gilt als „Hüterin der Verträge“: Sie überwacht die Einhaltung des
EU-Rechts und erstellt Gesetzesvorlagen.
Die Kommission besteht aus je einem/r KommissarIn pro Mitgliedsland. Sie wird vom Kommissionspräsidenten oder der Kommissionspräsidentin geleitet. Diese/r wird von den EU-Mitgliedstaaten ernannt und muss vom Europäischen
Parlament bestätigt werden. Während der Amtszeit sind die KommissarInnen für einen bestimmten Politikbereich in der Kommission zuständig. Die Amtszeit für PräsidentInnen und KommissarInnen beträgt fünf Jahre.